HOME

Impressum


Herausgeber:
CreaTeS  GmbH
Erkstr. 3a
D-86850 Fischach
Deutschland
Telefon.: +49 (0) 175 / 733 2964
Telefax.: +49 (0) 8236 /334415
eMail: info@creates.de

Geschäftsführer:
Klaus Keller

Amtsgericht Augsburg HRB 19109
USt-IdNr.: DE221486688

Konzeption:
CreaTeS GmbH / Fischach
(c) CreaTeS 2008



Haftungsausschluss

Copyright
Das Layout der Homepage, die verwendeten Grafiken und Bilder, die Sammlung sowie einzelnen Beiträge sind
urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch die der fotomechanischen Wiedergabe, der Vervielfältigung und
der Verbreitung mittels besonderer Verfahren (zum Beispiel Datenverarbeitung, Datenträger und Datennetze),
auch teilweise, behält sich die CreaTeS GmbH vor.

Externe Verweise und Links
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das LG Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die
Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das LG, nur dadurch verhindert werden,
dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Wir haben auf unseren Seiten Links zu Seiten im
Internet gelegt, deren Inhalt und Aktualisierung nicht dem Einflussbereich der CreaTeS GmbH unter-
liegen. Für alle diese Links gilt: "Die CreaTeS GmbH hat keinen Einfluss auf die Gestaltung und die
Inhalte fremder Internetseiten. Sie distanziert sich daher von allen fremden Inhalten, auch wenn von Seiten der
CreaTeS GmbH auf diese externe Seiten ein Link gesetzt wurde." Diese Erklärung gilt für alle auf
unserer Website angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die bei uns angemeldeten Banner
und Links führen.

Datenschutz
Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit der Eingabe von persönlichen Daten (z.B. E-Mail Adresse,
Namen, Anschriften) besteht, erfolgt diese freiwillig. Die CreaTeS GmbH erklärt ausdrücklich, dass sie
diese Daten nicht an Dritte weitergibt.

Rechtswirksamkeit
Dieser Haftungsausschluss ist Teil des Internetangebotes der CreaTeS GmbH. Sofern einzelne Formu-
lierungen oder Teile dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht mehr oder nicht mehr vollständig entsprechen,
bleiben die übrigen Teile dieser Erklärung davon unberührt.

Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt
Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen,
so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass wir die geltend gemachten Rechte unverzüglich prüfen und die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernen werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist.
Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir, wegen Verletzung der Schadensminderungspflicht, vollumfänglich zurückweisen.
Das Urheberrecht für die eigenen Inhalte der Website von Fa. CreaTeS GmbH auf der Domain www.creates.de
bleibt allein bei CreaTeS GmbH. Die Vervielfältigung oder Verwendung der Inhalte in anderen elektronischen
oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Urhebers nicht gestattet.


Haftungsausschluss:
Die Inhalte unserer Website wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Die auf dieser Website bereitgestellten Inhalte und Informationen sowie das zum Download zur Verfügung gestellte Material werden in ihrem Ist-Zustand angeboten. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte und Informationen können wir keine Gewähr übernehmen. Wir sind berechtigt, an dem Material und den Diensten auf dieser Website oder an den darin beschriebenen Produkten und Preisen jederzeit ohne vorherige Mitteilung Änderungen durchzuführen. Das Material, die Inhalte und die Informationen auf dieser Website können nicht dem aktuellen gültigen Stand entsprechen. Wir übernehmen keinerlei Verpflichtung, das Material, die Inhalte oder die Dienste auf dieser Website zu aktualisieren.
Beratungen leisten wir aufgrund unserer Kenntnisse und Erfahrungen. Es handelt sich um einen rechtlich unverbindlichen Service für unsere Kunden. Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung bzw. Einsatz der Produkte und Leistungen sind unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich eine vertraglich vereinbarte Beschaffenheit sind. Der Kunde ist jedoch in jedem Falle zu eigenen Prüfungen verpflichtet.

Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei bekannt werden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.
 

 

Allgemeine Verkaufsbedingungen (Stand 12/2015)

 

I. Allgemeine Bestimmungen
a) Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für die folgende Gesellschaft:  CreaTeS GmbH, Erkstr. 3a 86850 Fischach die im Folgenden mit CreaTeS GmbH bezeichnet wird. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen von CreaTeS GmbH gelten gegenüber Unternehmern (§14 BGB).
b) Für den Umfang der Lieferungen oder Leistungen (im Folgenden: Lieferungen) sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. CreaTeS GmbH erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn CreaTeS GmbH hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

c) Mit dem Kaufvertragsabschluss erklärt sich der Kunde auch einverstanden, von uns elektronische Nachrichten wie E-Mails zur Einladung für Messen, zur Produktvorstellung etc. zu erhalten. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, diesen Service ohne die Nennung von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist gegenüber CreaTeS GmbH zu widerrufen.
II. Angebote/Lieferung
a) Die Angebote und Kostenvoranschläge CreaTeS GmbHs sind freibleibend. Bestellungen gelten erst dann als von CreaTeS GmbH angenommen, wenn sie von CreaTeS GmbH ausgeliefert oder schriftlich bestätigt sind. Bei Bestellungen über den Web-Shop: Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde erhält eine Eingangsbestätigung seiner Bestellung per E-Mail. Der Vertrag kommt ausdrücklich erst mit Zugang einer expliziten Auftragsbestätigung von CreaTeS GmbH oder mit Zusendung der Ware zustande.
b) Maß-, Gewichts- und Leistungstoleranzen, technische Änderungen oder Modellwechsel sowie Abweichungen von Prospekten und anderen schriftlichen Unterlagen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten und sind zulässig, soweit es sich nicht um wesentliche Änderungen handelt und diese dem Kunden zumutbar sind.
c) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Erstreckt sich die Teillieferung über mehr als zwei Wochen, ist CreaTeS GmbH berechtigt, Teilrechnungen über die bereits gelieferte Ware zu stellen.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
a) Die Preise verstehen sich ab Werk (EXW, gemäß Incoterms in der jeweils geltenden Fassung) ausschließlich Verpackung zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
b) Hat CreaTeS GmbH die Aufstellung oder Montage übernommen und ist nicht etwas anderes vereinbart, so trägt der Kunde neben der vereinbarten Vergütung alle anfallenden Nebenkosten (bspw. Reisekosten, Kosten für den Transport des Handwerkszeugs).
c) Zahlungen sind frei Zahlstelle von CreaTeS GmbH zu leisten. Zahlungsziel: 30 Tage nach Rechnungszugang netto oder gemäß Vereinbarung.
d) Bei Bestellungen über den Web-Shop haben Neukunden Zahlungen vorab per Vorauskasse, Kreditkarte,  Sofortüberweisung/giropay oder per Nachnahme zu leisten. Für registrierte Bestandskunden ist die Zahlung auch nach Rechnungsstellung möglich.
e) Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
f) Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder werden Umstände bekannt, die schwerwiegende Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden begründen, ist CreaTeS GmbH berechtigt, die Restschuld fällig zu stellen oder eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen.
IV. Eigentumsvorbehalt
a) CreaTeS GmbH behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren vor, bis der Kunde alle gegenwärtigen und zukünftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt hat. Der Eigentumsvorbehalt erfasst auch Ersatz- oder Austauschteile wie z.B. Motoren,Steuergeräte etc., selbst dann, wenn sie eingebaut werden und wenn sie dadurch wesentliche Bestandteile i.S.v. § 93 BGB werden. Bei Durchführung des Scheck-Wechsel-Verfahrens besteht der Eigentumsvorbehalt auch nach der Scheckzahlung bis zur Entlassung aus der Wechselhaftung fort.Im Falle eines Kontokorrent-verhältnisses (Geschäftsverbindung) behält sich CreaTeS GmbH das Eigentum bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem bestehenden Kontokorrentverhältnis vor; der Vorbehalt bezieht sich auf den anerkannten Saldo; in diesen Fällen gelten die Regelungen dieses Artikels entsprechend.
b) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist CreaTeS GmbH berechtigt, nach fruchtloser Fristsetzung die Ware zurückzunehmen. In der bloßen Rücknahme ist ein Rücktritt vom Vertrag nur dann zu sehen, wenn eine von CreaTeS GmbH gesetzte angemessene Frist zur Leistung fruchtlos verstrichen und der Rücktritt ausdrücklich erklärt ist.Die CreaTeS GmbH durch die Rücknahme
 

entstehenden Kosten (insb. Transportkosten) gehen zu Lasten des Kunden.
CreaTeS GmbH ist ferner berechtigt, dem Kunden jede weiterveräußerung oder Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die Einzugsermächtigung (Nummer 5) zu widerrufen.Die Auslieferung der ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen
Waren kann der Kunde erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen.
c) Der Kunde ist verpflichtet, die Waren pfleglich zu behandeln (inkl. Erforderlicher Inspektions- und Wartungsarbeiten).
d) Der Kunde darf den Liefergegenstand und die an seine Stelle tretenden Forderungen weder verpfänden bzw. zur Sicherung übereignen noch abtreten. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde CreaTeS GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit diese Klage gem. § 771 ZPO erheben kann.Die CreaTeS GmbH trotz eines Obsiegens im Rechtsstreit nach § 771 ZPO verbleibenden Kosten hat der Kunde zu tragen.
e) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, zu verarbeiten oder zu vermischen; dabei tritt er CreaTeS GmbH jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung, der Verarbeitung, der Vermischung oder aus sonstigen Rechtsgründen (insb. aus Versicherungen oder unerlaubten Handlungen) in Höhe des vereinbarten Faktura-Endbetrages (inkl. Mehrwertsteuer) ab. Wird die gelieferte Ware zusammen mit anderen Sachen,die dem Kunden nicht gehören, weiter veräußert, tritt der Kunde die daraus entstehenden Forderungen an CreaTeS GmbH in Höhe des vereinbarten Brutto- Preises ab.Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Kunde auch nach der Abtretung befugt, wobei die Befugnis von CreaTeS GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, unberührt bleibt.CreaTeS GmbH verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist, und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
Ist dies aber der Fall, hat der Kunde auf Verlangen die abgetretenen Forderungen und die Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.
f) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert. Bleibt bei einer Verarbeitung oder Umbildung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so räumt der Kunde CreaTeS GmbH Miteigentum im Verhältnis der
objektiven Werte dieser Waren ein; dabei wird bereits jetzt vereinbart, dass der Kunde in diesem Falle die Ware sorgfältig für CreaTeS GmbH verwahrt. Wird die Vorbehaltsware mit anderen beweglichen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, überträgt der Kunde CreaTeS GmbH anteilsmäßig Miteigentum, soweit die Hauptsache ihm gehört; der Kunde verwahrt das entstandene (Mit-) Eigentum für CreaTeS GmbH. Für so entstehende Sachen gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten.
g) Der Kunde tritt CreaTeS GmbH auch die Forderungen zur Sicherung der CreaTeS GmbH-Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Liefergegenstände mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
h) Die CreaTeS GmbH zustehenden Sicherheiten werden insoweit nicht erfasst, als der Schätzwert der Sicherheiten den Nennwert der zu sichernden Forderungen um 50 % übersteigt; welche Sicherheiten frei wurden, obliegt dabei der Entscheidung von CreaTeS GmbH.
i) Soweit die Gültigkeit des Eigentumsvorbehalts im Bestimmungsland an besondere Voraussetzungen oder besondere Formvorschriften geknüpft ist, hat der Kunde für deren Erfüllung Sorge zu tragen.
V. Fristen für Lieferungen, Verzug
a) Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden  Unterlagen, erforderlichen Genehmi-gungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunde voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so ver-längern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn CreaTeS GmbH die Verzögerung zu vertreten hat. Im Übrigen sind genannte Termine nur verbind-lich, wenn sie von CreaTeS GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
b) Beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereichs CreaTeS GmbHs liegen und die CreaTeS GmbH trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte - gleichviel, ob sie bei CreaTeS GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten - etwa höhere Gewalt (z.B.Krieg, Mobilmachung, Aufruhr, Feuer und Natur-katastrophen), Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Vorprodukte und Rohstoffe usw. - ist CreaTeS GmbH berechtigt, vom Liefervertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferzeit um die Dauer des Hindernisses zu verlängern. Die gleichen Rechte stehen CreaTeS GmbH im Falle von Streik oder Aussperrungen bei CreaTeS GmbH oder deren Vorlieferanten zu. CreaTeS GmbH wird solche Umstände dem Kunden unverzüglich mitteilen. Eine ggf. vereinbarte Vertragsstrafe gilt unter diesen Umständen als nicht verwirkt. Im Falle des Rücktritts durch CreaTeS GmbH wird diese bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden unverzüglich zurückerstatten.
 

c) Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten. Verzögerungen werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Sofern CreaTeS GmbH von seinen Zulieferern nicht richtig oder rechtzeitig beliefert wird und CreaTeS GmbH dies nicht zu vertreten hat, verschiebt sich die Leistungszeit um einen entsprechenden Zeitraum. Wahlweise kann CreaTeS GmbH in diesem Fall hinsichtlich der nicht gelieferten Sachen auch den Rücktritt vom Vertrag erklären. Sofern wettbewerbsrechtlich zulässig, wird CreaTeS GmbH dem Kunden seine Ansprüche gegen den Zulieferer wegen der nicht vertrags-gemäßen Lieferung abtreten. Eine ggf. zwischen CreaTeS GmbH und dem Kunden vereinbarte Vertragsstrafe gilt unter diesen Umständen als nicht verwirkt. CreaTeS GmbH wird dem Kunden bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.
d) Im Falle des Lieferverzuges kann der Kunde nach fruchtlos abgelaufener, angemessener Frist vom Vertrag zurücktreten; im Falle der Unmöglichkeit der Leistung steht ihm dieses Recht auch ohne Fristsetzung zu.
e) Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von CreaTeS GmbH innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht.
f) Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Kunden um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Kunden für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Gegenstände der Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 5 %, berechnet werden. Der Nachweis einer höheren Schadens oder Aufwands steht CreaTeS GmbH frei; dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden oder Aufwand entstanden ist.
VI. Gefahrübergang
a) Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung wie folgt auf den Kunden über:
a) bei Lieferungen ohne Aufstellung oder Montage, wenn sie zum Versand ge-bracht oder abgeholt worden sind. Auf Wunsch und Kosten des Kunden werden Lieferungen von CreaTeS GmbH gegen die üblichen Transportrisiken versichert;
b) bei Lieferungen mit Aufstellung oder Montage am Tage der Übernahme in eigenen Betrieb oder, soweit vereinbart, nach einwandfreiem Probebetrieb.
c) Wird der Versand ohne Verschulden von CreaTeS GmbH verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
d) Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, geht die Gefahr auf ihn über.
VII. Aufstellung und Montage
Für die Aufstellung und Montage gelten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist oder besondere Montagebedingungen einbezogen werden, folgende Bestimmungen:
a) Der Kunde hat auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig zu stellen:
1) alle Erd-, Bau- und sonstigen branchenfremden Nebenarbeiten einschließlich der dazu benötigten Fach- und Hilfskräfte, Baustoffe und Werkzeuge,
2) die zur Montage und Inbetriebsetzung erforderlichen Bedarfsgegenstände und Stoffe, wie Gerüste, Hebezeuge und andere Vorrichtungen, Brennstoffe und Schmiermittel,
3) Energie und Wasser an der Verwendungsstelle einschließlich der Anschlüsse, Heizung und Beleuchtung,
e) bei der Montagestelle für die Aufbewahrung der Maschinenteile, Appara-turen, Materialien, Werkzeuge usw. genügend große, geeignete, trockene und verschließbare Räume und für das Montagepersonal angemessene Arbeits- und Aufenthaltsräume einschließlich den Umständen angemessene sanitärer Anlagen; im Übrigen hat der Kunde zum Schutz des Besitzes von CreaTeS GmbH und des Montagepersonals auf der Baustelle die Maßnahmen zu treffen, die er zum Schutz des eigenen Besitzes ergreifen würde,
4) Schutzkleidung und Schutzvorrichtungen, die infolge besonderer Umstände der Montagestelle erforderlich sind.
b) Vor Beginn der Montagearbeiten hat der Kunde die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
c) Vor Beginn der Aufstellung oder Montage müssen sich die für die Aufnahme der Arbeiten erforderlichen Beistellungen und Gegenstände an der Aufstellungs oder Montagestelle befinden und alle Vorarbeiten vor Beginn des Aufbaues so weit fortgeschritten sein, dass die Aufstellung oder Montage vereinbarungs-gemäß begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Anfuhrwege und der Aufstellungs- oder Montageplatz müssen geebnet und geräumt sein.
d) Verzögern sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch nicht von CreaTeS GmbH zu vertretende Umstände, so hat der Kunde in angemessenem Umfang die Kosten für Wartezeit und zusätzlich erforderliche Reisen des Montagepersonals zu tragen.
e) Der Kunde hat wöchentlich die Dauer der Arbeitszeit des Montagepersonals sowie die Beendigung der Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme unverzüglich zu bescheinigen.
f) Verlangt CreaTeS GmbH nach Fertigstellung die Abnahme der Lieferung, so hat sie der Kunde innerhalb von zwei Wochen vorzunehmen. Geschieht dies nicht, so gilt die Abnahme als erfolgt. CreaTeS GmbH wird den Kunden mit der Aufforderung zur Abnahme auf die Wirkungen seines Schweigens hinweisen.
 

Die Abnahme gilt gleichfalls als erfolgt, wenn die Lieferung - gegebenenfalls nach Abschluss einer vereinbarten Testphase - durch den Kunden in Gebrauch genommen worden ist. CreaTeS GmbH wird den Kunden auf die Wirkungen seines Schweigens hinweisen.
VIII. Probelauf/Testversion
a) Mit CreaTeS GmbH kann ein Probelauf vereinbart werden. Zu diesem Zweck wird dem Kunden ein Testgerät geliefert. CreaTeS GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass die Testgeräte ausschließlich dem Zweck dienen, den Test der vom Kunden gewünschten Funktion zu ermöglichen. CreaTeS GmbH leistet hierbei nur Gewähr für die in der Produktdokumentation (insbesondere im Datenblatt, im Angebot, in der Betriebsanleitung) spezifi-zierten technischen Daten unter der Voraussetzung der Einhaltung der dort genannten Randbedingungen. CreaTeS GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Testgeräte für den vom Kunden gewünschten Zweck und/oder eine bestimmte Anwendung des Kunden geeignet sind, es sei denn, CreaTeS GmbH hat hierfür ausdrücklich die Gewährleistung übernommen.
b) Es obliegt dem Kunden, den Testlauf unter Beachtung der üblichen Sorgfalt und unter den realen Einsatzbedingungen durchzuführen und die Eignung der Testgeräte für seine Anwendung und den von ihm angestrebten Zweck zu prüfen.
c) Entscheidet sich der Kunde zum Erwerb eines Produktes von CreaTeS GmbH, haftet CreaTeS GmbH nicht dafür, dass der vom Kunden gewünschte Zweck/ Erfolg (bspw. Gewinneinsparungen) eintritt, es sei denn, CreaTeS GmbH hat diesen ausdrücklich zugesichert und/oder den beim Kunden entstandenen Schaden zu vertreten.
IX. Gewährleistung
Für Mängel der Lieferung haftet CreaTeS GmbH wie folgt, sofern der Kunde Kaufmann ist aber nur im Falle der ordnungsgemäßen Erfüllung der Untersuchungsund Rügepflichten aus § 377 HGB (die Rüge hat dabei schriftlich zu erfolgen):
a) Der Kunde darf die Annahme wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.
b) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist CreaTeS GmbH nach seiner Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt(Nacherfüllung).Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangelhandelt. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, ist CreaTeS GmbH berechtigt, sie zu verweigern.
c) Sollte die in Absatz 2 genannte Nacherfüllung unmöglich sein oder fehlschla-gen, steht dem Kunden das Wahlrecht zu, entweder den Kaufpreis entsprech-end herabzusetzen oder vom Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzutreten; dies gilt insbesondere bei der schuldhaften Verzögerung oder Verweigerung der Nacherfüllung, ebenso wenn diese zum zweiten Male misslingt.
d) Es wird keine Gewähr für Schäden aus nachfolgenden Gründen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Kunden und/oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung durch den Kunden und/oder Dritte, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, Austausch-werkstoffe, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse (sofern sie nicht von CreaTeS GmbH zu vertreten sind), unsachgemäße und ohne vorher-ige Genehmigung durch CreaTeS GmbH erfolgte Änderungen oder Instand-setzungsarbeiten seitens des Kunden oder Dritter haftet CreaTeS GmbH nicht dafür, dass der vom Kunden erstrebte Zweck/Erfolg eintritt, es sei denn, CreaTeS GmbH hat den Erfolgseintritt ausdrücklich schriftlich zugesichert.
X. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte;
Nutzungsrechte
a) An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen (im Folgenden:Unterlagen) behält sich CreaTeS GmbH seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von CreaTeS GmbH Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag CreaTeS GmbH nicht erteilt wird, diesem auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Dies gilt entsprechend für Unterlagen des Kunden; diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen CreaTeS GmbH zulässigerweise Lieferungen übertragen hat.
b) CreaTeS GmbH ist Rechtsinhaber der vertragsgegenständlichen Software/ Programme oder vom Rechtsinhaber zur Weiterveräußerung ermächtigt. Der Kunde erhält das nicht ausschließliche Recht zur Nutzung mit den vereinbarten
Leistungsmerkmalen in unveränderter Form auf den vereinbarten Geräten (Lizenz). Der Kunde ist berechtigt, Datensicherungen nach den Regeln der Technik durchzuführen und die hierfür notwendigen Sicherungskopien anzufertigen. Der Kunde ist nicht berechtigt, bestehende Urheberrechts-vermerke zu verändern oder zu entfernen. Die Lizenz beinhaltet nicht die Berechtigung des Kunden zur Bearbeitung oder Umarbeitung des Programms.
 

c) Es ist möglich, dass vertragsgegenständliche  Software/Programme soge-nannte Open Source Software enthalten. Die Nutzung dieser Open Source Software unterliegt allgemeinverbindlichen Lizenzbestimmungen (BSD License, Lesser General Public License (LGPL)). Der Kunde wird hierüber im Rahmen des Vertragsabschlusses informiert. Die Lizenzbedingungen der Open Source Software sind auf unserer Webseite unter www.creates.de  über einen Link abrufbar. Der Kunde weist seine Kunden auf die enthaltene Open Source Software und auf die Abrufbarkeit der Lizenzbedingungen hin. Sofern die Open Source Lizenzbedingungen dies vorsehen, wird der Quellcode der Open Source Software dem Kunden auf schriftliche Nachfrage überlassen, bzw. mitgeteilt, wo der Quellcode heruntergeladen werden kann. Hiervon umfasst ist ausdrücklich nur der Quellcode der Open Source Software. Ein Anspruch des Kunden auf Herausgabe oder Überlassung des Quellcodes der keine Open Source Software betreffenden Teile der Software/Programme besteht nicht.
d) Sofern nichts anderes vereinbart, ist CreaTeS GmbH verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von CreaTeS GmbH erbrachte, vertragsgemäßgenutzte Lieferungen gegen den Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, haftet CreaTeS GmbH gegenüber dem Kunden innerhalb der in Artikel IX. 5. Bestimmten Frist wie folgt:
1) CreaTeS GmbH wird nach seiner Wahl und auf seine Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist ihm dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu.
2) Die vorstehend genannten Verpflichtungen bestehen nur, soweit der Kunde über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche CreaTeS GmbH unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und CreaTeS GmbH alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Kunde die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
e) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, sofern er allein die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.
f) Ansprüche des Kunden sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine von CreaTeS GmbH nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von CreaTeS GmbH gelieferten Produkten eingesetzt wird.
 

XI. Haftung
a) CreaTeS GmbH haftet für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflicht-verletzungen sowie für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertrags-pflichten (Kardinalpflichten). Im letzteren Fall ist die Haftung von CreaTeS GmbH auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
b) Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet CreaTeS GmbH nicht.
c) Die gesetzliche Haftung für Personenschäden und nach dem Produkthaft-ungsgesetz bleibt unberührt. Der Ausschluss und die Begrenzung der Haftung von CreaTeS GmbH wirkt auch für seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
d) Für den Verlust von Daten haftet CreaTeS GmbH nur, wenn dieser auch durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen nicht vermeidbar gewesen wäre und er nicht auf Störungen oder Einflussnahmen Dritter entstanden ist.
XII. Leistungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht und
Beweislastverteilung, Datenschutz und AGG
a) Leistungsort ist der Versandort (Werk- oder Lagerort).
b) Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Kunde auch Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich erge-benden Streitigkeiten der Sitz CreaTeS GmbH. CreaTeS GmbH ist aber auch berechtigt, an anderen zulässigen Gerichtsständen zu klagen.
c) Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht .
d) CreaTeS GmbH behandelt alle Daten des Kunden ausschließlich zu Zwecken der Geschäftsabwicklung und nach den Vorgaben der jeweils gültigen Datenschutzbestimmungen.Alle verwendeten Begriffe sind geschlechtsneutral zu verstehen.
XIII. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
reaTeS GmbH
Erkstr. 3a
D – 86850 Fischach
Tel. +49 175 7332964
Fax +49 8236 / 334415
info@creates.de
www.creates.de
 

 

 

 

 

 

 

[Unbenannt32] [Home] [Infos] [Kontakt] [Disclaimer]